DAS NEUE VERPACKUNGSGESETZ
Einwegpfand auf Milchprodukte in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen.
Beim Thema Verpackungsgesetz fühlt sich der eine oder andere von uns wohl langsam wie im Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Seit die Verpackungsverordnung im Januar 2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, sind in regelmäßigen Abständen Neuerungen in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erlassen, um in allen Produktions- und Handelsstufen Verpackungsmüll zu reduzieren. In der nächsten Runde geht es nun um die Ausweitung der Pfandpflicht auf Milchprodukte in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen.