Nutri-Score einfach erklärt.

Er befindet sich auf der Vorderseite verarbeiteter Lebensmittel, ist mit bunten Buchstaben  gekennzeichnet und in jedem Supermarktregal zu finden – die Rede ist vom Nutri-Score. Anfang 2024 wurde dieser in der Kategorie Getränke angepasst. Was ist der Nutri-Score und wie genau sieht die Anpassung aus? Wir haben alle relevanten Fakten für Sie zusammengefasst.

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist in Deutschland über die Hälfte der Erwachsenen übergewichtig.* Das liegt nicht nur am Bewegungsmangel, sondern auch an einer ungesunden Ernährung. Auch wegen der möglichen Folgeerkrankungen und den daraus entstehenden Kosten hat sich die Politik entschieden, Lebensmittel mit einer Art Stempel zu versehen: dem Nutri-Score. Dabei handelt es sich um ein Kennzeichnungssystem für Nährwerte in Lebensmitteln. Es ermöglicht eine schnellere Übersicht und Orientierung über das Nährwertprofil der Produkte. Seit 2020 zeigt das Ampelsystem mit den Buchstaben von A bis E, welche Lebensmittel gute Inhaltsstoffe für unseren Körper bereithalten und welche nicht.

Die fünfstufige Farbskala von A bis E stammt ursprünglich aus Frankreich. Lebensmittel, die mit dem Score A eingestuft werden, enthalten mehr günstige als ungünstige Nährstoffe. Bei Lebensmitteln, die in dem E-Score eingestuft werden, ist es genau andersherum. Der Nutri-Score ist für Unternehmen freiwillig. Beschließt ein Unternehmen jedoch, das Logo für eine oder mehrere seiner Marken zu nutzen, ist es verpflichtet, es für alle Kategorien von Produkten zu verwenden. Die Anmeldung des Nutri-Scores ist für alle Firmen kostenfrei. Die verschiedenen Nährstoffgruppen bekommen Punkte, die miteinander verrechnet werden. Hierzu bezieht sich der Nutri-Score auf Waren mit einer Verpackungseinheit von 100 g bzw. 100 ml. Es zählt: Je weniger Punkte, desto besser das Produkt. Eine hohe Punktzahl erhalten Lebensmittel mit Salz, Zucker, gesättigten Fettsäuren und hohem Energiegehalt. Eine niedrige Punktzahl bekommen Produkte wie Gemüse, Obst oder Nüsse sowie Waren mit Ballaststoffen, Eiweiß und Proteinen.

Getränke werden anders bewertet – denn der Energie- und Zuckergehalt sowie der Anteil von Obst und Gemüse sind bei Getränken niedriger als bei Lebensmitteln. „Negativ-Punkte“ werden künftig Getränke bekommen, die Süßungsmittel erhalten. Wasser hingegen ist das einzige Getränk, welches ein dunkelgrünes A erhält. Die aktualisierten Benutzungsbedingungen des Nutri-Scores treten am 31. Dezember 2023 in Deutschland in Kraft.** Bis Ende 2025 haben bereits registrierte Unternehmen Zeit, die Kennzeichnung ihrer Waren umzustellen und ihre Kommunikation anzupassen. Der Nutri-Score dient als Ergänzung zu Ernährungsempfehlungen, damit Sie die Ware mit dem besten Nährwert erkennen können.

 

Nutri-Score – Anpassungen für Getränke 2024

Seit Januar gibt es eine neue Berechnungsgrundlage des Nutri-Scores bei Getränken. Folgende Anpassungen sind vorgesehen:

  • Alle trinkbaren Lebensmittel werden anhand identischer Kriterien bewertet. Das bedeutet, Milch und Milchmischgetränke sowie Pflanzendrinks werden zukünftig als Getränke eingestuft.
  • Wasser bleibt das einzige Getränk, welches mit dem dunkelgrünen A gekennzeichnet wird.
  • Getränke mit einem geringeren Zuckergehalt erhalten eine günstigere Bewertung.
  • Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) werden weiter in den Kategorien C bis E eingestuft.
  • Der Gehalt an Süßungsmitteln in Getränken wird in Zukunft mit der Vergabe von sogenannten „Negativ-Punkten“ berücksichtigt. Demzufolge werden die Artikel schlechter bewertet.

 

 

*   Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Nationale Verzehrsstudie II: Wie sich Verbraucher in Deutschland ernähren, 26. August 2021.
** Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Nutri-Score weiterentwickelt: Hilfe für gesündere Lebensmittelwahl, 24. April 2023.

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Diese gesetzlichen Anforderungen treffen den Handel im Jahr 2024.

Die Rechtsabteilung der FÜR SIE eG hat eine Auswahl gesetzlicher Anforderungen Zusammengestellt, die im kommenden Jahr in Kraft treten und Sie als Handelsunternehmen betreffen können. Vielleicht haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits Maßnahmen zur Umsetzung getroffen. Vielleicht lohnt es sich, bei Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer rechtlichen Beratung nachzuhören, ob Handlungsbedarf besteht.

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