Erste Auswertung zeigt Missstände auf.
Betroffene Lieferanten können sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden. Diese übernimmt verschiedene Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen, vorwiegend für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine erste Bilanz gibt nun Aufschluss über die Anzahl der Beschwerden für das Jahr 2021:
Eine förmliche Beschwerde ist im Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum 31.12.2021 nicht eingegangen. Allerdings gab es konkrete Hinweise aus verschiedenen Branchen auf Unternehmen, die unlautere Handelspraktiken ausüben sollen. Gegen diese Firmen hat das BLE Ermittlungsverfahren eingeleitet. Des Weiteren stand das Ministerium mit Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen und Handelsstufen im Austausch, um über die Rechte der Liefernden zu informieren sowie die Liefervereinbarungen auf Käuferseite anzupassen.