KEIN KAVALIERSDELIKT!

    Eine Kampfansage an den Pfandbetrug.

    Allein im Jahr 2022 wurden durch Pfandbetrug mehrere Millionen Euro erbeutet. Die Tricks werden dabei immer dreister und die dadurch entstehenden Schäden immer größer.

    In den Anfangszeiten des Einwegpfands entwickelten insbesondere die Kund:innen äußerst erfinderische und teilweise kuriose Strategien, um an zusätzliches Kleingeld zu kommen. Heutzutage ist es aber nur noch in Ausnahmefällen die Kundschaft, die mit dem Angeltrick, bedruckten Klopapierrollen oder selbst gemalten Strichcodes versucht, die Automaten auszutricksen. Mittlerweile sind es vielmehr die Personen im direkten Umfeld der Getränkefach- und Lebensmittelmärkte, die gezielte Manipulationen vornehmen. Durch den freien Zugang zu den Geräten haben sie ganz andere Möglichkeiten und verändern z. B. die Software des Pfandautomaten oder des Kassensystems. Die so entstehenden Schäden sind um ein Vielfaches höher und gehen in die Millionen.

    Der Kreativität scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein, wenn es darum geht, auf illegalem Weg zu Geld zu kommen. Um dem Problem Herr zu werden, werden die Sicherheitsstandards
    der Pfandautomaten stetig verbessert.

    Umstellung der Sicherheitsstandards von Pfandrücknahmeautomaten
    Um Pfandbetrug in Zukunft endgültig einen Riegel vorzuschieben, hat die DPG beschlossen, die Standards flächendeckend zu erhöhen, um die Sicherheit für alle Systemteilnehmer:innen weiterhin zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat sie in den vergangenen Jahren neue sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen für die Einwegpfand-Automaten entwickelt, die seit 2015 nach und nach umgesetzt werden. Teil des neuen Konzepts ist, dass ab dem 01.06.2024 keine Pfandautomaten mehr betrieben werden dürfen, die nicht über die neuen Sicherheitsstandards verfügen. 

    Welche Geräte sind betroffen?
    Alle bestehenden Geräte, die ab dem 01.06.2016 bei Automatenhersteller: 
    innen gekauft und installiert wurden, sind bereits mit dem höchsten aktuellen Standard ausgestattet. Alle Einwegpfand-Automaten, die vor dem 01.06.2016 installiert und in Betrieb genommen wurden, entsprechen dem alten Sicherheitsstandard. Bei Geräten mit dem alten Sicherheitsstandard besteht zwingend Handlungsbedarf!

    Wenn Sie einen gebrauchten Automaten gekauft haben, besteht die Möglichkeit, dass dieser noch nicht nachgerüstet ist.

    Option 1: Kostenpflichtige Nachrüstung der bestehenden Anlage bis zum 31.05.2024 

    Option 2: Kostenpflichtiger Austausch der bestehenden Anlage bis zum 31.05.2024

    Je nach Gerätetyp kann es Kriterien geben, die eine Nachrüstung nicht zulassen. Der nachträgliche Einbau neuer Sicherheitsmerkmale kann z. B. zu Problemen wie einer erhöhten Anfälligkeit des Systems oder erhöhten Betriebskosten durch einen gesteigerten Personalbedarf führen. Bei Interesse können die Hersteller:innen anhand der Seriennummer überprüfen, welche Möglichkeiten bei Ihren Automaten bestehen.

    Wer ist die DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH)?
    Die Deutsche Pfandsystem GmbH wurde im Juni 2005 mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für einen verlässlichen Betrieb des deutschen Einwegpfandsystems zu gewährleisten und alle Systembeteiligten bei der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pfandpflichten zu unterstützen. Hierzu zählen unter anderem die Überwachung des Regelwerks sowie die Erteilung von DPG-Zertifikaten und Lizenzen für die Verwendung des geschützten Logos.

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